AGB für Veranstaltungen

 Allgemeine Teilnahmebedingungen des AGfJ in Hamburg e.V.

AGB | Stand: 03. September 2021

  • 1 Allgemeines
  1. Veranstalter ist die Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände in Hamburg (kurz AGfJ) e.V., Alfred-Wegener-Weg 3, 20459 Hamburg.
  2. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind Bestandteil deiner Anmeldung zur Veranstaltung. Es gilt zusätzlich die Hausordnung des Veranstaltungsorts. Gegebenenfalls gelten zusätzlich Besondere Teilnahmebedingungen für eine Veranstaltung. Alle unberührten Punkte der Allgemeinen Teilnahmebedingungen bleiben weiterhin gültig.
  • 2 Anmeldung
  1. Als Teilnehmer*in musst du mindestens 14 und unter 27 Jahren alt sein und dich in die Veranstaltung einbringen wollen. Engagement in Projekten ist sinnvoll, aber keine Voraussetzung.
  2. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, informiere bitte Deine Erziehungsberechtigten über die Registrierung im System und die Anmeldung für diese Veranstaltung. Ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist eine Registrierung und Veranstaltungsanmeldung nicht gültig.
  3. Deine Anmeldung muss bei uns je nach Veranstaltung bis zu einem angegebenen Anmeldeschluss und/oder bis zu einer Teilnehmenden-Obergrenze eingegangen sein. Deine Anmeldung kann online oder über einen Anmeldebogen erfolgen und ist für dich verbindlich. Du erhältst von uns vor Veranstaltungsbeginn eine verbindliche Zusage deiner Anmeldung in Textform mit weiteren Informationen zur Veranstaltung. Deine Anmeldung wird erst durch diese Zusage gültig.
  4. Ein Recht auf Teilnahme besteht nicht. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung oder einzelne Bestandteile der Veranstaltung wegen mangelnder Teilnehmendenzahl oder Komplikationen, die nicht im Ermessen des Veranstalters liegen (z.B. höherer Gewalt), abzusagen. Wir werden dich so rechtzeitig wie möglich über einen Ausfall informieren. Gegebenenfalls geleistete Zahlungen erstatten wir dir umgehend. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch im Falle kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmenden nicht mehr rechtzeitig möglich sein sollte.
  5. Die im Veranstaltungsprogramm genannte Höhe des Teilnahmebeitrags ist verbindlich. Finanzkräftigere Teilnehmende können durch einen erhöhten Teilnahmebeitrag die Veranstaltung gern unterstützen.
  6. Auf Wunsch stellen wir für alle, die eine Schulbefreiung oder eine Bescheinigung für Job, Ausbildung oder Freiwilligendienst etc. benötigen, entsprechende Schreiben aus.
  7. Wir bieten für alle Teilnehmenden neben der Teilnahme am Programm auf fast allen Veranstaltungen Vollverpflegung, Unterkunft; Details regelt das jeweilige Veranstaltungsprogramm. Es gilt die AGfJ-Finanzordnung. Ausnahmen können nur im Vorfeld der Veranstaltung schriftlich genehmigt werden.
  • 3 Während der Veranstaltung
  1. Die Teilnahme an der Veranstaltung verpflichtet dich zur Teilnahme an allen Programmpunkten. Personen, deren Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt wurde, aber die zu Veranstaltungsbeginn nicht erscheinen, müssen den vollen Teilnahmebeitrag sowie ein Ausfallentgelt in Höhe der zusätzlich entstandenen Kosten zahlen. Ein Einchecken nach Veranstaltungsbeginn kann vom Veranstalter nicht garantiert werden.
  2. Den Anweisungen der Veranstaltungsleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
  3. Der Programmablauf, insbesondere von Großveranstaltungen, mehrtägigen Kongressen und Veranstaltungen im Ausland, kann sich verschieben oder auf der Veranstaltung verändern. Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an gebuchten Veranstaltungspunkten. Der Bedarf aller Teilnehmenden ist bei jeder Veranstaltung unterschiedlich; das Programm muss sich diesem Bedarf unterordnen.
  4. Du bist auf der Veranstaltung für dein Handeln selbst verantwortlich. Eine Haftung und Schadensersatz für Personen- und Sachschäden ist von uns und unseren Kooperationspartnern ausgeschlossen, grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgenommen.
  5. Minderjährige werden durch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten von einer ständigen Aufsicht durch uns oder unsere Kooperationspartner befreit. Erziehungsberechtigte minderjähriger Teilnehmenden übertragen die Aufsichtspflicht durch eine Einverständniserklärung an die Organisatoren bzw. von den Organisatoren beauftragte Teammitglieder. Allerdings beschränkt sich die Ausübung der Aufsichtspflicht durch das Team des Veranstalters nur auf Aktivitäten innerhalb des regulären Programms. Für den Rest der Zeit (z.B. in den Zimmern oder beim Verlassen des Geländes nach erfolgter Abmeldung) beschränkt sich die Aufsichtspflicht darauf, Verhaltensregeln zu erteilen, an die sich die Teilnehmenden halten müssen. Mit der Anmeldung akzeptieren Deine Eltern diese Bedingungen. Diese Einverständniserklärung muss bis spätestens bis zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn per Post zugegangen sein oder ist vor Ort mitzubringen und außerdem für Minderjährige verpflichtend. Bei Nicht-Vorliegen der Einverständniserklärung können minderjährige Teilnehmende auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden.
  6. Der Konsum von Alkohol und Drogen ist auf unseren Veranstaltungen untersagt und führt zu Teilnahmeverbot auch auf allen weiteren Veranstaltungen sowie zur Heimreise ohne Kostenerstattungsanspruch. Jegliche Arten von Waffen sind strengstens verboten. Jegliche Art von Rauschmitteln mit Ausnahme von Tabak sind strengstens verboten. In allen öffentlichen und geschlossenen Räumen sowie für Personen unter 18 ist das Rauchen verboten. Bei Missachtung wirst du von der Veranstaltung ausgeschlossen.
  7. Wenn Du Dich danebenbenimmst (Gewalt, sexuelle Belästigung, Ruhestörung, Diebstahl, etc.) und/oder unseren Anweisungen wiederholt nicht Folge leistest, wirst du auf eigene Kosten nach Hause geschickt. Du erhältst ein Teilnahmeverbot auch auf allen weiteren Veranstaltungen. Der Veranstalter*in steht es zudem offen, dir Teilnahmeverbote für weitere Veranstaltungen auszusprechen.
  8. Bei Missachtung der Teilnahmebedingungen, Nichtbefolgung von Anweisungen der Veranstaltungsleitung, bei Ausschluss oder einer vorzeitigen Abreise von der Veranstaltung kann eine Vertragsstrafe in Höhe der entstehenden Ausfallkosten erhoben werden. Die Vertragsstrafe kann auch erhoben werden, wenn du nicht an allen Veranstaltungspunkten teilnimmst. Der Teilnahmebeitrag wird in diesen Fällen nicht erstattet.
  • 4 Zahlung des Teilnahmebeitrags
  1. So die Veranstaltung kostenpflichtig ist, wird der der Teilnahmebeitrag mit der von uns versendeten Rechnung fällig. Wenn du im Rahmen deiner Anmeldung Barzahlung am Veranstaltungsort angegeben hast, wird der Betrag erst zum Beginn der Veranstaltung fällig. Bitte begleiche den fälligen Teilnahmebeitrag wie bei deiner Anmeldung angegeben. Bei einigen Veranstaltungen akzeptieren wir aus organisatorischen Gründen nur Barzahlung.
  2. Wenn du dich mit einem reduzierten Teilnahmebeitrag angemeldet hast, bringe bitte einen geeigneten Nachweis zur Veranstaltung mit oder senden ihn per E-Mail an mail@agfj.de. Der reduzierte Teilnahmebeitrag gilt für unsere Mitglieder und Juleica-Inhaber*innen.
  • 5 Rücktritt
  1. Für den Fall, dass Du an der Veranstaltung nicht teilnehmen kannst: Wenn du nicht rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung absagst, können wir eine wir eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen, die den tatsächlichen Kosten der Veranstaltung gerecht wird. Diese liegen unter Umständen über dem Teilnahmebeitrag, weil wir z.B. für ungenutzte aber gebuchte Unterkünfte Stornogebühren zahlen. (Ausnahmen: Krankheit mit ärztlichem Attest, Ersatzteilnehmer*in).
  2. Unsere Veranstaltungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz gemäß § 312b BGB, sofern es sich um Freizeitveranstaltungen handelt. Das hat zur Folge, dass für diese Veranstaltungen kein Widerruf- und Rückgaberecht bestehen. Mit dem Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ verpflichtetest du dich zur Zahlung des Teilnahmebeitrags.
  • 6 Daten- und Rechteverwendung
  1. Du erklärst sich damit einverstanden, dass die im Rahmen der Anmeldung oder Veranstaltung erhobenen bzw. überlassenen personenbezogenen Daten von und von uns beauftragte Dritten im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden. Du erteilst uns das ausdrückliche Recht zur Weitergabe der Daten, sofern dies nach Ermessen des Veranstalters für die Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.
  2. Im Rahmen der Veranstaltung können Audio- und Videoaufzeichnungen sowie Fotografien für Dokumentationszwecke gemacht werden. Mit deiner Teilnahme erklärst du dich damit einverstanden, dass du auf solchen, auch für die Veröffentlichung im Internet vorgesehenen Übertragungen, Aufnahmen aufgezeichnet und abgebildet werden kannst. Wir behalten uns das ausdrücklich das Recht vor diese Aufnahmen für jegliche für uns angemessen erachtete Werbezwecke in jeglicher Form zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Die Berechtigung gilt unwiderruflich sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.
  3. Du überträgst uns das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht, ohne besondere Vergütung und Namensnennung, die von und mit dir im Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Texte, Fotos, Audios, Videos, Layouts und andere Kreativarbeiten (zusammen im Folgenden als „Beiträge“ bezeichnet) aufzuzeichnen, zu vervielfältigen und zu archivieren, sowie dieses selbst oder durch Dritte zu senden, auszustrahlen und in den Bereichen der Print-, Online- und audiovisuellen Medien zu nutzen und durch Dritte nutzen zu lassen. Du versicherst, dass die von dir produzierten Beiträge frei von Rechten Dritter sind. Du räumst uns das zeitlich und räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche Recht ein, deine Beiträge für jegliche von uns für angemessen erachtete Werbezwecke in jeglicher Form zu nutzen.
  • 7 Schlussbestimmungen
  1. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Wir haften nicht für Druckfehler oder Irrtümer.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Arbeitsgemeinschaft freier Jugendverbände in Hamburg